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AKTUELLES


Das sollten Sie nicht verpassen: Unser Corona-Update!

Egal ob Soloselbstständig oder Gewerbetreibend, haben auch Sie die „Corona-Überbrückungshilfe II“ beantragt oder haben Sie dies noch auf Ihrer „To-do“-Liste? 

Wir möchten Ihnen diesbezüglich gerne ein paar aktuelle Informationen mit an die Hand geben:

Vorneweg haben wir leider keine guten Neuigkeiten, denn das Bundeswirtschaftsministerium hat am 4.Dezember 2020 rückwirkend(!) und ohne vorherige Ankündigung die Regelungen bzgl. der Corona-Überbrückungshilfe II geändert.

Geplant waren bisher 75% des Umsatzes zu erstatten, unter diesem Aspekt haben viele Unternehmen die Überbrückungshilfe beantragt.


Im Nachhinein hat, u.a. der Bundesfinanzminister Olaf Scholz, festgestellt, dass geschlossene Betriebe aber auch weniger Kosten, z.B. für den Wareneinsatz, etc. haben. Die Regularien wurden daraufhin still und heimlich abgeändert, begründet mit Anpassungen an die EU-Richtlinien. 


Dies könnte bedeuten, dass Unternehmen die beantragten Hilfen zurückzahlen müssen oder gar nicht erst genehmigt bekommen, sollte kein Verlust im Antrag nachweisbar sein. Die aktuelle Bemessungsgrundlage ist also ab sofort nicht mehr der Umsatz, die neuen Regelungen sehen vor, den Zuschuss auf einen tatsächlichen Verlust zu begrenzen. 


Dies könnte für Sie bedeuten:

Haben Sie alternative Geschäftsmodelle für sich entwickelt, wie z.B. „Click&Collect“ oder den „Coffee to go“, können vielleicht im November und Dezember keine Verluste dargestellt werden. Konkret: Es besteht kein Anspruch auf Überbrückungshilfe!

Somit können auch bereits ausgezahlte Hilfsmittel vom Staat zurückgefordert werden. Unklar ist aktuell noch, ob das Wirtschaftsministerium von monatlichen oder  jährlichen Verlusten spricht.


Unser Fazit:

Regularien im Steuerrecht im Nachhinein abzuändern ist zwar verboten, nicht aber, wenn  es noch im laufenden Jahr vollzogen wird, wie hier geschehen. Dies still und leise durchzuführen ist in der jetzigen Situation nicht nachvollziehbar, oder haben Sie die Änderungen auf der Website des Bundesfinanzministeriums sofort mitbekommen?!


Das alte Jahr ist um, insofern ist es schwierig nachträglich Verluste darzustellen oder zu generieren. Gerade die Einzelunternehmer, die die Hilfen für den persönlichen Bedarf NICHT verwenden dürfen, stehen aktuell vielfach vor dem „Aus“. Damit es nicht so weit kommt oder Sie unsicher sind, wie Sie sich in Ihrer Situation verhalten sollen, dürfen Sie uns gerne kontaktieren.


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